Der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern im Grundschulalter wurde vom Gesetzgeber im Achten Sozialgesetzbuch verankert und soll stufenweise ab dem Jahr 2026 eingeführt werden. Dies ist ein wichtiges bildungs-, familien- und sozialpolitisches Vorhaben von Bund und Ländern, welches nach der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Platz in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren einen folgerichtigen Schritt darstellt.
In den letzten Jahren haben die Länder große Fortschritte beim Ausbau von Betreuungs- und
Ganztagsplätzen erzielt, jedoch übersteigt die Nachfrage das Angebot weiterhin deutlich. Zudem
bestehen bundesweit große quantitative und qualitative Unterschiede zwischen den Ganztagsangeboten. Eine qualitativ hochwertige Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) kann dazu beitragen, diese Unterschiede auszugleichen und zu mehr Chancengleichheit und Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet führen.