Beitragsordnung

Beitragsordnung der Bundesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien, nicht konfessionell gebundenen Ausbildungsstätten für Erzieherinnen und Erzieher – BöfAE eV –

Der Jahresbeitrag ist erstmals sofort nach dem schriftlichen Beitritt fällig.

Der Jahresbeitrag beträgt 100 EUR, bei gleichzeitiger Mitgliedschaft in einer Landesarbeitsgemeinschaft – Nachweis durch den Kassenwart der LAG erforderlich – 75 EUR,

Der Jahresbeitrag ist bis 01. Juli eines Jahres einzuzahlen auf das Konto bei der Commerzbank Frankfurt, IBAN: DE50 5004 0000 0312 7644 00 / BIC: COBADEFFXXX .

Die Beitragszahlung ist Voraussetzung für das Stimmrecht des Mitgliedes.
Jedes Mitglied erhält eine Mitgliedsnummer, die bei der Einzahlung des Jahresbeitrages anzugeben ist.

Die Beitragsordnung wurde am 08.11.1991 in Frankfurt am Main von der Mitgliederversammlung einstimmig beschlossen, zuletzt geändert mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 9.12.2009 in Frankfurt am Main.

Frankfurt a.M, dem 09.12.2009